Erstgespräch
In einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch besteht die Möglichkeit eines persönlichen Kennenlernens. Im Erstgespräch werden die Problembereiche besprochen, Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise und wir können Rahmenbedingungen, wie Honorar, Absageregelung, Verschwiegenheitspflicht, Frequenz, etc., klären.
Gemeinsam werden wir dann besprechen, ob eine Psychotherapie das geeignete Verfahren für ihr Anliegen sein kann und ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Gemeinsam werden wir dann besprechen, ob eine Psychotherapie das geeignete Verfahren für ihr Anliegen sein kann und ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Frequenz und Dauer
Üblicherweise finden therapeutische Sitzungen ein Mal wöchentlich statt. Es kann – zum Beispiel bei krisenhaften Anlässen – eine höhere Frequenz stattfinden, es kann aber auch eine geringere Frequenz sinnvoll sein. Die Dauer einer psychotherapeutischen Begleitung hängt von der Problematik, dem Therapieziel und nicht zuletzt von den Kosten ab. Wenn es sich um ein schon lang bestehendes und schwer wiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern. Wenn nur ein bestimmtes Symptom beseitigt oder ein einzelnes Problem bewältigt werden soll, kann die Psychotherapie auch nach kürzerer Zeit beendet sein.
Absageregelung
Kann eine vereinbarte Stunde seitens der KlientIn nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, diese bis 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen bzw. zu verschieben.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).